Artikel I - Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der CONNECT COMPETENCE GmbH, im Folgenden kurz „CC GmbH“.
(2) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt bzw vereinbart.
Artikel II - Vertragsschluss und Inhalt
(1) Die Angebote der CC GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Auftrag gilt erst dann als rechtsverbindlich, wenn das Angebot von der CC GmbH schriftlich oder per E-Mail angenommen worden ist.
(3) Der Umfang der konkreten Leistung wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
(4) Die CC GmbH ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die CC GmbH selbst. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
Artikel III - Schutz des geistigen Eigentums
(1) Die Urheberrechte an den von der CC GmbH und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke, insb Präsentationen, Organisationspläne, Skripten, Berechnungen, Analysen, Gutachten etc, verbleiben bei der CC GmbH. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden.
(2) Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der CC GmbH zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung des Werkes eine Haftung der CC GmbH, insb etwa für die Richtigkeit des Werkes, gegenüber Dritten.
(3) Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigen die CC GmbH zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insb auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
Artikel IV - Haftungsbeschränkung und Freistellung
(1) Die CC GmbH haftet dem Auftraggeber für Schäden, ausgenommen für Personenschäden, nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der CC GmbH beigezogene Dritte zurückzuführen sind.
(2) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
(3) Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
Artikel V - Gewährleistung
(1) Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behaltet sich die CC GmbH vor, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
(2) Der Auftraggeber hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
(3) Die Gewährleistungsfrist erlischt sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung.
Artikel VI - Verschwiegenheit
(1) Die CC GmbH verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insb Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
(2) Weiters verpflichtet sich die CC GmbH, über sämtliche Daten, welche ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insb Daten des Klienten, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
(3) Die CC GmbH ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
Artikel VII - Honorar und Rechnung
(1) Sofern nicht anders vereinbart wurde, wird aufgrund des Honorartarifs der CC GmbH abgerechnet.
(2) Anfallende Nebenkosten, insb Reisekosten, Kosten für die Schaltung von Inseraten, Kopien, Versendungen etc sind gesondert zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Die CC GmbH ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen sowie dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen.
(4) Die gestellte Rechnung ist längstens binnen 10 Tagen nach Erhalt und ohne Abzug fällig. Für den Fall eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. verrechnet.
(5) Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, so bleibt der Honoraranspruch der CC GmbH davon unberührt. Die CC GmbH wird jedoch jenen Betrag abziehen, welchen sie sich infolge des Unterbleibens des Werkes erspart.
Artikel VIII - Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der CC GmbH (6020 Innsbruck).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetz, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.
(3) Sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der CC GmbH und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem materiellen österreichischen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
(4) Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der CC GmbH zuständig. Die CC GmbH behält sich jedoch das Recht, vor, am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
Stand 20.12.2018